Wildtiere – Häufige Fragen

Was gilt als Wildtier?

Als Wildtiere gelten alle Tiere, die natürlicherweise frei in der Natur leben. Dazu gehören beispielsweise Igel, Eichhörnchen, Singvögel, Eulen oder Fledermäuse.
Ein Teil der Wildtiere unterliegt zusätzlich dem Jagdrecht. Hierzu zählen unter anderem Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, Dachse, Marder, Waschbären, Nutrias sowie viele Wasservögel, Greifvögel und Falken.

Was bedeutet „herrenloses Tier“?
Wildtiere gelten rechtlich als **herrenlos** (§ 960 BGB). Das bedeutet, dass sie keinem Besitzer gehören. Der Begriff wird häufig fälschlicherweise auch für Fundtiere verwendet.

Wer ist für Wildtiere zuständig?
Je nach Tierart und Situation sind unterschiedliche Stellen zuständig:
- Jagdausübungsberechtigte (Revierpächter) bei jagdbarem Wild
- Untere Naturschutzbehörde
- Polizei oder  Feuerwehr, insbesondere bei verunfallten Wildtieren
Die Polizei kann den zuständigen Jagdpächter verständigen und das weitere Vorgehen koordinieren.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?
Die tierärztliche Behandlung von Wildtieren ist nicht kostenlos. Tierärzte sind gesetzlich an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden.
Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der die Behandlung beauftragt. Wird das Tier beispielsweise durch Polizei oder Ordnungsbehörde in die Praxis gebracht, übernehmen diese in der Regel die Kosten.
Eine allgemeine Kostenübernahmepflicht der Gemeinden besteht nicht.

Was tun, wenn Sie ein verletztes Wildtier finden?
* Bewahren Sie Ruhe.
* Halten Sie Abstand und vermeiden Sie unnötigen Stress für das Tier.
* Bei Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen oder nach einem Verkehrsunfall, informieren Sie zunächst Polizei oder Feuerwehr.
* Fassen Sie das Tier nur an, wenn es unbedingt notwendig ist und keine Gefahr für Sie besteht.

Jungtier gefunden – braucht es wirklich Hilfe?
Nicht jedes scheinbar verlassene Jungtier ist tatsächlich hilfsbedürftig.
Rehkitze, junge Feldhasen oder viele Jungvögel werden oft über Stunden von ihren Eltern allein gelassen. Auch ein tagsüber schlafender Igel ist nicht automatisch krank.
Beobachten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung und holen Sie im Zweifel fachlichen Rat bei einer Wildtierstation oder einem Tierarzt ein.

Darf ich ein Wildtier mit nach Hause nehmen?
Grundsätzlich nein.
Wildtiere dürfen nur aufgenommen werden, wenn sie offensichtlich verletzt, krank oder hilflos sind. Ziel ist immer eine möglichst schnelle Versorgung und anschließende Auswilderung.
Bei Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, können zusätzlich jagdrechtliche Vorschriften gelten.

Werden Wildtiere in Tierheimen aufgenommen?
Die meisten Tierheime sind nicht auf die Versorgung von Wildtieren spezialisiert. Verletzte oder verwaiste Wildtiere werden – je nach Art – in anerkannten Wildtier- oder Vogelauffangstationen betreut. Dort können sie fachgerecht versorgt und später wieder ausgewildert werden.

Regionale Ansprechpartner
auch um die Kostenübernahme zu gewährleisten wenn sie nicht privat dafür aufkommen möchten:

Kreistierschutzverein Heidenheim e.V. Tel.: 07321 41100
Ordnungsamt Heidenheim Tel.: 07321 3271511
Polizeirevier Heidenheim Tel.: 07321 322-432
Feuerwehr Leitstelle Ostalb Tel.: 07361 951-320

Je nach Wildtier hier auch die entsprechende Nummer der Wildtier Hilfe:
 www.wildtierschutz-deutschland.de
Vogelauffangstation Günzburg e.V., Tel.: 08374/25107
Private Wildvogelhilfe (Renschler) 07363/8162058
(Auf Wunsch werden hier gerne mehr Daten gelistet)

Tierarztpraxis Stephanie Grath

Die Tierarztpraxis Stephanie Grath hat sich auf Verhaltenstherapie und Hausbesuche spezialisiert. Ergänzt wird das Angebot mit einer angeschlossenen Hundeschule und einem Hundeinternat.
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