Mobiler Tierpflegedienst
Was ist ein mobiler Tierpflegedienst?
Welche Tierarten umfasst der Dienst?
Alle Kleintiere, Heimtiere, Vögel, Reptilien und Fische.
Leistungsumfang des Tierpflegedienstes
Nimmt ein Steuerpflichtiger ein Haustier auf, können die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tierbetreuung in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen(§ 35a EStG) erklärt werden. Begünstigt sind Tierbetreuungs- oder Pflegekosten, wie z.B. Fellpflege, Ausführen, Reinigungsarbeiten. Diese mindern die zu zahlende Lohnsteuer / Einkommensteuer des Tierbesitzers um bis zu 20%, maximal jedoch um 4.000€ pro Jahr.
Voraussetzungen:
- Die Betreuung / Behandlung innerhalb des Haushalts (Haus und Garten)
- Der Tierbesitzer erhält eine Rechnung und bezahlt den Tierbetreuer für seine Leistungen.