Ablauf der Beratung und Gutachtenerstellung
Erster Gesprächstermin
Im ersten Gespräch bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit und klären, welches Gutachten und welche Beweisfragen erforderlich sind. Falls noch unklar, unterstützen wir Sie bei der Festlegung der nächsten Schritte und bei der Formulierung von Nachfragen an die Behörde. Die Kosten entsprechen einer Erstberatung (siehe Preisliste).
Datenschutzfreigabe und Aktensichtung
Für eine weiterführende Beratung und einen möglichen Wesenstest benötigen wir Ihre schriftliche Freigabe zur Akteneinsicht. Diese kann bereits beim ersten Gespräch erfolgen, ist aber nicht zwingend, wenn Sie die Unterlagen mitbringen. Stephanie Grath benötigt die Akteneinsicht, um den Umfang des Gutachtens zu bestimmen. Die Bearbeitungskosten richten sich nach dem Zeitaufwand (siehe Preisliste).
Kostenvoranschlag
Nach Sichtung der Unterlagen erstellen wir einen Kostenvoranschlag für das Gutachten (ca. 1.200 €). Nach Bestätigung wird der Termin für die Begutachtung vereinbart.
Gesprächstermin zur Begutachtung
Der Gesprächstermin umfasst bereits einen Teil des Gutachtens. Vorab erhalten Sie einen Besitzerfragebogen, um die Grundlage für das Gespräch zu optimieren. Der Gesprächstermin ist auch ein Bestandteil der theoretischen Sachkundeüberprüfung wenn eine gefordert wurde. Die HundeführerIn muss persönlich teilnehmen. Die Halterin bzw. der Halter ist zur Teilnahme nicht verpflichtet. Im Gespräch werden offene Fragen geklärt – sowohl seitens der Hundeführerin bzw. des Hundeführers als auch Rückfragen, die sich aus den Unterlagen oder zur Überprüfung der Sachkunde ergeben.
Gutachtenerstellung
Das schriftliche Gutachten wird innerhalb von 2-4 Wochen nach der Begutachtung fertiggestellt und an Sie übermittelt.