Gutachten - entspannt & kompetent
Schritte zum Gutachten:
- Der Auftrag/ das Ziel muss geklärt werden denn es gibt viele verschiedene Gutachtenformen. Das bedeutet, Sie überlegen sich, oder fragen die Behörde, was genau mit dem Gutachten erreicht werden soll. Geht es um eine Stress-/ oder Wesenseinschätzung? Eine Rassebestimmung? Eine Maulkorbbefreiung? Um eine Leinenbefreiung? Eine reine Sachkundebescheinigung des Halters? Sollen Hundeschulbemühungen nachgewiesen werden? Soll ein kompletter Hundeführerschein incl. Prüfung nachgewiesen werden? Oder etwas ganz anderes?
- Ein Gesprächstermin mit Stephanie Grath um die Erfüllbarkeit des Ziels zu überprüfen. Dies soll eine Fehlinvestition in ein später unnützes Gutachten ersparen. Hier bei unterstützen wir sie durch Anfrage beim Ordnungsamt/Gericht/ der Institution, was genau für ein Gutachten gefordert wird und ob das von ihnen formulierte Ziel damit erreicht werden kann. Der Preis dafür entspricht einer Erstberatung (siehe Preisliste)
- Akteneinsicht um einzugrenzen welchen Umfang das Gutachten haben wird. In dieser Zeit entstehen die Bearbeitungskosten nach Zeitaufwand (siehe Preisliste).
- Ein konkreter Kostenvoranschlag wird erstellt. Je nach Aufwand liegt ein Gutachten bei ca.1000€. Erst nach Bestätigung des Kostenvoranschlages durch sie, vereinbaren wir die Termine für die Begutachtung.
- Es erfolgt die Begutachtung je nach Auftrag. Nach der Begutachtung wird das schriftliche Gutachten ca. 3-4 Wochen an den Auftraggeber ausgehändigt.
Verschiedene Gutachtenformen:
Supervision für Einsatzteams in der Tiergestützten Arbeit.
Die Begutachtung erfolgt nach Auftragsdefinition. Bspw. im Rahmen der Qualitätssicherung, als Feedback für bestehende Arbeitsgebiete, als Feed Forward für neue Aufgabenstellungen. Im wertschätzenden Gespräch kann auf individuelle Fragestellungen eingegangen werden und je nach Auftrag auch praktische Umsetzungsansätze erarbeitet werden.
Sachverständigengutachten für Blindenführhunde-Gespanne (DBSV)
Umgangssprachlich wird dieses Gutachten meist Gespannprüfung genannt. Es schließt die Ausbildung eines Blindenführhundes ab. Eine Gespannprüfung ist quasi wie der TÜV für Blindenführhunde. Mehr
Sachverständigengutachten für Listenhunde, gefährliche/auffällige Hunde
Es gibt verschiedene Gutachtenformen. Darum ist es wichtig mit ihrem Ordnungsamt/Ortspolizeibehörde/ Anwalt/ Versicherung genau zu klären welcher Auftrag an mich ergehen soll damit dieser auch zielführend ist. So kann die Begutachtung dann spezifisch auf das Problem eingerichtet werden. Das sichert eine optimale Aussagekraft bei geringst nötiger Belastung von Hund und Halter sowie Kostenoptimierung. Gerne übernehme ich dieses klärende Gespräch.
Beispiele für gängige Aufträge für Gutachten:
Sachkunde Überprüfung des Halters
Ermittlung der Sachkunde des Halters über Haltung, Training und Führung. Auf Wunsch auch DOQ-Test oder BLTK Hundeführerschein.
Auftragsgemäße Wesensüberprüfung für Hunde
Vorgehen: Begutachtung partieller auffälliger Bereiche je nach Formulierung des Auftrags. Einschätzung des Hundes in gewohnter und fremder Umgebung. Begutachten des Hund Halter Teams im Umgang miteinander. Empfehlungen über zukünftige Haltung und Führung des Hundes.
Verhaltenstraining und gutachterliche Stellungnahme
Praktisches Training in den Situationen die zur Auffälligkeit geführt haben. Dabei Evaluation des Hund-Halter Teams Mindestens 60 min Erstkonsultation und 5 x 45 min Einzeltrainig.
Vorläufiges Negativzeugnis in Bayern für Hunde unter 18 Monaten
Evaluierung, Beratung, 90 Minuten, inkl. Spezieller Fragebogen, Vorbereitung, Kurzbericht für das Ordnungsamt.
Sachverständigengutachten für Listenhunde ab 18 Monaten in Bayern (Art. 37 LStVG)
2. Wesensüberprüfung des Hundes und Begutachten des Hund Halter Teams im Umgang miteinander (Dies beinhaltet das einschätzen des Hund Halter Teams Hundes in gewohnter und fremder Umgebung sowie in verschiedenen Konfliktsituationen).
Bei einem Routinegutachten für Listenhunde in Baden Württemberg gilt folgendes:
(Vorrangige) Rassebestimmung
Gutachten zur (Vorrangige) Rassebestimmung nach phänotypischen Merkmalen. Nach den drei Zuordnungskriterien Phänotyp, Wesen und Bewegungsablauf.
Links für Bayern:
- Genehmigung /Halten gefährlicher Tiere/ „Kampfhund“: Art. 37 LStVG
- Negativzeugnis/ Verordnung über Hunde mit gesteigerter Agressivität und Gefährlichkeit: GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-I
- Durchführung Wesenstest Bayern VollzBekLStVG Art 37
- Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz: Aufgehoben
Links für Baden Württemberg
- Genehmigung /Halten gefährlicher Tiere/ „Kampfhund“: HuV BW 2000
- KampfhundeVO und Links zu den Verwaltungsvorschiften: Links