Gutachten

Der Weg zum Gutachten

Ablauf der Beratung und Gutachtenerstellung

  1. Erster Gesprächstermin
    Im ersten Gespräch bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit und klären, welches Gutachten und welche Beweisfragen erforderlich sind. Falls noch unklar, unterstützen wir Sie bei der Festlegung der nächsten Schritte und bei der Formulierung von Nachfragen an die Behörde. Die Kosten entsprechen einer Erstberatung (siehe Preisliste).

  2. Datenschutzfreigabe und Aktensichtung
    Für eine weiterführende Beratung und einen möglichen Wesenstest benötigen wir Ihre schriftliche Freigabe zur Akteneinsicht. Diese kann bereits beim ersten Gespräch erfolgen, ist aber nicht zwingend, wenn Sie die Unterlagen mitbringen. Stephanie Grath benötigt die Akteneinsicht, um den Umfang des Gutachtens zu bestimmen. Die Bearbeitungskosten richten sich nach dem Zeitaufwand (siehe Preisliste).

  3. Kostenvoranschlag
    Nach Sichtung der Unterlagen erstellen wir einen Kostenvoranschlag für das Gutachten (ca. 1.200 €). Nach Bestätigung wird der Termin für die Begutachtung vereinbart.

  4. Gesprächstermin zur Begutachtung
    Der Gesprächstermin umfasst bereits einen Teil des Gutachtens. Vorab erhalten Sie einen Besitzerfragebogen, um die Grundlage für das Gespräch zu optimieren.

  5. Gutachtenerstellung
    Das schriftliche Gutachten wird innerhalb von 2-4 Wochen nach der Begutachtung fertiggestellt und an Sie übermittelt.

Das richtige Gutachten

Supervision Tiergestützte
Blindenführhund-Gespanne
Assistenzhunde
Wesenstest
Gefährliche/auffällige Hunde
Sachkundeprüfung für Halter

Supervision für Einsatzteams in der Tiergestützten Arbeit

Nach Auftragsdefinition. Bspw. im Rahmen der Qualitätssicherung, als Feedback für bestehende Arbeitsgebiete oder als Feed Forward für neue Aufgabenstellungen. Im wertschätzenden Gespräch kann auf individuelle Fragestellungen eingegangen werden und je nach Auftrag auch praktische Umsetzungsansätze erarbeitet werden.

Sachverständigengutachten für Blindenführhunde-Gespanne (DBSV)

Umgangssprachlich meist Gespannprüfung genannt. Es schließt die Ausbildung eines Blindenführhundes ab und zertifiziert das Gespann. Eine Gespannprüfung ist quasi wie der "TÜV" für Blindenführhunde. 

Sachverständigengutachten für Assistenzhunde ( nach AHundV) 

Prüfung zur offiziellen Anerkennung als Assistenzhund. Sie zertifiziert in Deutschland die Zugangsrechte gemäß BGG. Hier ist gerade einiges am Umbruch, deswegen: Eine Bestandsteamprüfung gibt es nur bis zum 31.06.24. Ab dem 01.07.24 gibt es nur noch die staatliche Prüfung nach AHundV. Mehr info BMAS oder AHundV
Ablauf bei mir: Einige Tage vorher besprechen wir den Weg, natürlich alles am Teamalltag und der individuellen Belastbarkeit ausgerichtet. Pausen sind während dem Prüflauf jederzeit okay. Im wesentlichen geht es darum, wie man als Team den Alltag managed.

Sachverständigengutachten für gefährliche/auffällige Hunde

Es gibt verschiedene Gutachtenformen. Darum ist es wichtig, mit Ihrem Ordnungsamt/Ortspolizeibehörde/ Anwalt/ Versicherung genau zu klären, welcher Auftrag an mich ergehen soll, damit dieser auch zielführend ist. So kann die Begutachtung erfolgen und dann spezifisch auf das Problem eingerichtet werden. Das sichert eine optimale Aussagekraft bei geringst nötiger Belastung von Hund und Halter sowie Kostenoptimierung. Gerne übernehme ich dieses klärende Gespräch. Beispiele für gängige Aufträge für Gutachten: Zertifizierungen, Stress- oder Wesenseinschätzungen, Rassebestimmungen, Maulkorb- oder Leinenbefreiungen, Sachkundebescheinigungen des Halters, Nachweise von Hundeschulbemühungen, Hundeführerscheine inklusive Prüfung oder auch ganz andere Aufträge. 

Sachkunde Überprüfung des Halters

Ermittlung der Sachkunde des Halters über Haltung, Training und Führung. Auf Wunsch auch DOQ-Test oder BLTK Hundeführerschein.

Wesenstest

Genauer ist es eine Auftragsgemäße Wesensüberprüfung für Hunde. Bei einem Vorfall (Bsp. Beißunfall) ist die Vorgehensweise wie folgt: Das Ordnungsamt muss einen Auftrag formulieren und mich als Gutachterin akzeptieren. Dazu brauche ich die Daten des zuständigen Ordnungsamtes und schreibe dieses an. Nach Anerkennung brauche ich Akteneinsicht, um abzusehen welchen Umfang das Gutachten haben müsste. Sobald ich den Umfang bestimmen kann, spreche ich nochmal mit dem Ordnungsamt und fixiere den Auftrag, also den Umfang des Gutachtens und kann dann einen Kostenvoranschlag machen.
Vorgehen: Begutachtung partieller auffälliger Bereiche je nach Formulierung des Auftrags. Einschätzung des Hundes in gewohnter und fremder Umgebung. Begutachten des Hund-Halter-Teams im Umgang miteinander. Empfehlungen über zukünftige Haltung und Führung des Hundes.

Verhaltenstraining und gutachterliche Stellungnahme

Praktisches Training in den Situationen, die zur Auffälligkeit geführt haben. Dabei Evaluation des Hund-Halter-Teams im Rahmen von  mindestens 60 min Erstkonsultation und 5 x 45 min Einzeltrainig.

Vorläufiges Negativzeugnis in Bayern für Hunde unter 18 Monaten

Ist der Hund jünger als 18 Monate, ist in Bayern zunächst nur ein vorläufiges Negativzeugnis erforderlich. Dies muss beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Der Grund: Bei jungen Hunden, im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, können gesicherte Aussagen hinsichtlich des Vorliegens einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit im Sinne des Art. 37 Abs. 1 in der Regel erst ab einem Alter von ca. 18 Monaten getroffen werden. Somit erfolgt das Sachverständigengutachten erst, wenn der Hund älter ist.
Evaluierung, Beratung, 90 Minuten, inkl. speziellem Fragebogen, Vorbereitung und Kurzbericht für das Ordnungsamt.

Sachverständigengutachten für Listenhunde ab 18 Monaten in Bayern (Art. 37 LStVG)

Hierbei wird, neben der Gefährlichkeit des Hundes, auch die erforderliche Sachkunde des Halters überprüft (Ermittlung der Sachkunde des Halters über Haltung, Training und Führung. Wenn vorhanden wird auch der Theorieteil des DOQ-Test oder BLTK Hundeführerschein akzeptiert).
2. Wesensüberprüfung des Hundes und Begutachten des Hund-Halter-Teams im Umgang miteinander (Dies beinhaltet das Einschätzen des Hund-Halter-Teams und des Hundes in gewohnter und fremder Umgebung sowie in verschiedenen Konfliktsituationen).
Bei einem Routinegutachten für Listenhunde in Baden Württemberg gilt folgendes:
Die Überprüfung wird nicht von mir sondern beim zuständigen Veterinäramt angemeldet und vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abgelegt. Der Test muss gemacht werden ab einem Alter von 6 Monaten.
Links für Bayern:
Links für Baden-Württemberg:
  • Genehmigung /Halten gefährlicher Tiere/ „Kampfhund“:  HuV BW 2000
  • KampfhundeVO und Links zu den Verwaltungsvorschiften:  Links

Tierarztpraxis Stephanie Grath

Die Tierarztpraxis Stephanie Grath hat sich auf Verhaltenstherapie und Hausbesuche spezialisiert. Ergänzt wird das Angebot mit einer angeschlossenen Hundeschule und einem Hundeinternat.
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