Gutachten

Der Weg zum Gutachten

Ablauf der Beratung und Gutachtenerstellung

  1. Erster Gesprächstermin
    Im ersten Gespräch bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit und klären, welches Gutachten und welche Beweisfragen erforderlich sind. Wir unterstützen bei der Festlegung der nächsten Schritte und bei der Formulierung von Nachfragen an die Behörde, oder fragen für Sie nach. Die Kosten entsprechen einer Erstberatung (ca 180€ siehe Preisliste).

  2. Datenschutzfreigabe und Aktensichtung
    Für eine weiterführende Beratung benötigen wir meistens Ihre schriftliche Freigabe zur Akteneinsicht bei den Behörden. Diese kann bereits beim ersten Gespräch erfolgen, ist aber nicht zwingend, wenn Sie selbst alle Unterlagen mitbringen. Stephanie Grath benötigt die Akteneinsicht, um den Umfang des Gutachtens zu bestimmen. Die Bearbeitungskosten richten sich nach dem Zeitaufwand (siehe Preisliste).

  3. Kostenvoranschlag
    Nach Sichtung der Unterlagen erstellen wir einen Kostenvoranschlag für das Gutachten (ca. 1.200 €). Nach Bestätigung wird der Termin für die Begutachtung vereinbart.

  4. Gesprächstermin zur Begutachtung
    Der Gesprächstermin umfasst bereits einen Teil des Gutachtens. Vorab erhalten Sie einen Besitzerfragebogen, um die Grundlage für das Gespräch zu optimieren. Der Gesprächstermin ist auch ein Bestandteil der theoretischen Sachkundeüberprüfung falls eine von der Behörde gefordert wurde. Die HundeführerIn muss persönlich teilnehmen. Die Halterin bzw. der Halter ist zur Teilnahme nicht verpflichtet. Im Gespräch werden offene Fragen geklärt – sowohl seitens der Hundeführerin bzw. des Hundeführers als auch Rückfragen, die sich aus den Unterlagen oder zur Überprüfung der Sachkunde ergeben. 

  5. Sichtung/ Begutachtung
    An diesem Tag wird das Hund- HundeführerIn-Gespann gesichtet. 
  6. Gutachtenerstellung
    Das schriftliche Gutachten wird innerhalb von 2-4 Wochen nach der Begutachtung fertiggestellt und an Sie übermittelt.

Gutachten Typ

Supervision TGI- Team
Gespannprüfungen (DBSV)
Assistenzhunde (nach AHundV)
Wesenstest
Gefährliche/auffällige Hunde
Sachkundeprüfung für Halter

Besuchsbegleithunde, Therapiebegleithunde, Schulbegleithunde.

Supervision für Einsatzteams in der tiergestützten Arbeit im Rahmen der Qualitätssicherung nach ISAAT Standart. Als Feedback für neue oder bestehende Teams oder als Feed Forward für neue Aufgabenstellungen. 
Im wertschätzenden Gespräch kann auf individuelle Aufträge eingegangen werden und praktische Sichtungs-/Umsetzungsansätze erarbeitet werden.

Gespannprüfung für Blindenführhunde-Gespanne (DBSV)

Umgangssprachlich meist Gespannprüfung genannt. Es schließt die Ausbildung eines Blindenführhundes ab und zertifiziert das Gespann. Mehr Infos auf der Seite des DBSV oder im Podcast "Nachgefühlt"  

Assistenzhunde ( nach AHundV) 

Sie dient der Zertifizierung der Zugangsrechte in Deutschland gemäß BGG. Aktuell befindet sich das Verfahren im Umbruch: Seit dem 01.07.2024 ist bundesweit ausschließlich die staatliche Prüfung nach der Assistenzhundeverordnung (AHundV) vorgesehen. Mehr info BMAS oder AHundV
Ablauf bei mir: Vor jeder Prüfung kläre ich unverbindlich zunächst die formalen Rahmenbedingungen. Dazu nehme ich Kontakt mit der zuständigen Behörde (in der Regel Versorgungsamt, ggf. Ordnungsamt) auf und kläre, ob eine Anerkennung auf Grundlage meiner Prüfung grundsätzlich möglich ist. Diese behördliche Rückkopplung ist fester Bestandteil meines Vorgehens und Routine. Ist diese Frage geklärt, beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung. Sie orientiert am Teamalltag und der individuellen Belastbarkeit (siehe oben).

Wesenstest (für gefährliche/auffällige Hunde)

Klassisch "Wesenstest" genannt nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH BW) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift (VwVgH) Da es unterschiedliche Gutachtenformen gibt, ist eine vorherige Klärung der Auftragsformulierung erforderlich. Diese übernehme ich auf Wunsch gerne. Typische Aufträge sind z. B. Stress- oder Wesenseinschätzungen, Rassebestimmungen, Maulkorb- oder Leinenbefreiungen, Halter-Sachkundebescheinigungen, Nachweise von Trainingsbemühungen, Hundeführerscheine. Ziel ist es stets, eine fachlich sinnvolle, kostensparende Lösung zu finden, die das Hund-Halter-Team bestmöglich unterstützt.

Sachkundeprüfung

Ermittlung der Sachkunde des Halters über Haltung, Training und Führung. Auf Wunsch auch DOQ-Test oder BLTK Hundeführerschein.

Best-Practice-Ansatz: 
Verhaltenstraining mit gutachterlicher Stellungnahme

Im Unterschied zum klassischen Wesenstest nach PolVOgH BW, der nur eine einmalige Sichtung zur Einschätzung des aktuellen Status quo und der möglichen Gefährlichkeit darstellt, geht dieser Ansatz deutlich darüber hinaus.
Die Kombination aus Verhaltenstraining und gutachterlicher Stellungnahme zielt nicht nur auf eine Beurteilung, sondern auf konkrete praktische Veränderungen und nachvollziehbare Fortschritte ab. Auffällige Situationen werden gezielt trainiert, unter Alltagsbedingungen beobachtet und fachlich bewertet.
Im Mittelpunkt stehen die nachhaltige Unterstützung des Hund-Halter-Teams, die Verbesserung der Führkompetenz sowie die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit. Die Evaluation erfolgt praxisnah im Rahmen einer mindestens 60-minütigen Erstkonsultation sowie fünf Einzeleinheiten à 45 Minuten und mündet in eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme, die Entwicklung, Trainingserfolg und relevante Beobachtungen transparent dokumentiert.

Vorläufiges Negativzeugnis in Bayern für Hunde unter 18 Monaten

Ist der Hund jünger als 18 Monate, ist in Bayern zunächst nur ein vorläufiges Negativzeugnis erforderlich. Dies muss beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Der Grund: Bei jungen Hunden, im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, können gesicherte Aussagen hinsichtlich des Vorliegens einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit im Sinne des Art. 37 Abs. 1 in der Regel erst ab einem Alter von ca. 18 Monaten getroffen werden. Somit erfolgt das Sachverständigengutachten erst, wenn der Hund älter ist.
Evaluierung, Beratung, 90 Minuten, inkl. speziellem Fragebogen, Vorbereitung und Kurzbericht für das Ordnungsamt.

Sachverständigengutachten für Listenhunde ab 18 Monaten in Bayern (Art. 37 LStVG)

Hierbei wird, neben der Gefährlichkeit des Hundes, auch die erforderliche Sachkunde des Halters überprüft (Ermittlung der Sachkunde des Halters über Haltung, Training und Führung. Wenn vorhanden wird auch der Theorieteil des DOQ-Test oder BLTK Hundeführerschein akzeptiert).
2. Wesensüberprüfung des Hundes und Begutachten des Hund-Halter-Teams im Umgang miteinander (Dies beinhaltet das Einschätzen des Hund-Halter-Teams und des Hundes in gewohnter und fremder Umgebung sowie in verschiedenen Konfliktsituationen).
Bei einem Routinegutachten für Listenhunde in Baden Württemberg gilt folgendes:
Die Überprüfung wird nicht von mir sondern beim zuständigen Veterinäramt angemeldet und vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abgelegt. Der Test muss gemacht werden ab einem Alter von 6 Monaten.
Links für Bayern:
Links für Baden-Württemberg:
  • Genehmigung /Halten gefährlicher Tiere/ „Kampfhund“:  HuV BW 2000
  • KampfhundeVO und Links zu den Verwaltungsvorschiften:  Links

Tierarztpraxis Stephanie Grath

Die Tierarztpraxis Stephanie Grath hat sich auf Verhaltenstherapie und Hausbesuche spezialisiert. Ergänzt wird das Angebot mit einer angeschlossenen Hundeschule und einem Hundeinternat.
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