Gutachten

Schritte zum Gutachten

  1. Der Auftrag/ das Ziel  muss geklärt werden denn es gibt viele verschiedene Gutachtenformen. Das bedeutet, Sie überlegen sich, oder fragen die Behörde, was genau mit dem Gutachten erreicht werden soll. Geht es um eine Stress-/ oder Wesenseinschätzung? Eine Rassebestimmung?  Eine Maulkorbbefreiung? Um eine Leinenbefreiung? Eine reine Sachkundebescheinigung des Halters? Sollen Hundeschulbemühungen nachgewiesen werden? Soll ein kompletter Hundeführerschein incl. Prüfung nachgewiesen werden? Oder etwas ganz anderes?
  2. Ein Gesprächstermin mit Stephanie Grath um die Erfüllbarkeit des Ziels zu überprüfen. Dies soll eine Fehlinvestition in ein später unnützes Gutachten ersparen. Hier bei unterstützen wir sie durch Anfrage beim Ordnungsamt/Gericht/ der Institution, was  genau für ein Gutachten gefordert wird und ob das von ihnen formulierte Ziel damit erreicht werden kann.  Der Preis dafür entspricht einer Erstberatung (siehe Preisliste
  3. Akteneinsicht um einzugrenzen welchen Umfang das Gutachten haben wird. In dieser Zeit entstehen die Bearbeitungskosten nach Zeitaufwand (siehe Preisliste). 
  4. Ein konkreter Kostenvoranschlag  wird erstellt.  Je nach Aufwand liegt ein Gutachten bei ca.1000€.  Erst nach Bestätigung des Kostenvoranschlages durch sie, vereinbaren wir die Termine für die Begutachtung.
  5. Es erfolgt die Begutachtung je nach Auftrag. Nach der Begutachtung wird das schriftliche Gutachten ca. 3-4 Wochen an den Auftraggeber ausgehändigt.

Das richtige Gutachten

Listenhunde, gefährliche/auffällige Hunde
Blindenführhunde-Gespanne
Tiergestützte Arbeit

Supervision für Einsatzteams in der Tiergestützten Arbeit

Die Begutachtung erfolgt nach Auftragsdefinition. Bspw. im Rahmen der Qualitätssicherung, als Feedback für bestehende Arbeitsgebiete, als Feed Forward für neue Aufgabenstellungen. Im wertschätzenden Gespräch kann auf individuelle Fragestellungen eingegangen werden und je nach Auftrag auch praktische Umsetzungsansätze erarbeitet werden.

Sachverständigengutachten für Blindenführhunde-Gespanne (DBSV)

Umgangssprachlich wird dieses Gutachten meist Gespannprüfung genannt. Es schließt die Ausbildung eines Blindenführhundes ab. Eine Gespannprüfung ist quasi wie der TÜV für Blindenführhunde. 

Sachverständigengutachten für Listenhunde, gefährliche/auffällige Hunde

Es gibt verschiedene Gutachtenformen. Darum ist es wichtig mit ihrem Ordnungsamt/Ortspolizeibehörde/ Anwalt/ Versicherung genau zu klären welcher Auftrag an mich ergehen soll damit dieser auch zielführend ist. So kann die Begutachtung dann spezifisch auf das Problem eingerichtet werden. Das sichert eine optimale Aussagekraft bei geringst nötiger Belastung von Hund und Halter sowie Kostenoptimierung. Gerne übernehme ich dieses klärende Gespräch. Beispiele für gängige Aufträge für Gutachten:

Sachkunde Überprüfung des Halters

Ermittlung der Sachkunde des Halters über Haltung, Training und Führung. Auf Wunsch auch DOQ-Test oder BLTK Hundeführerschein.

Auftragsgemäße Wesensüberprüfung für Hunde

Bei einem Vorfall (Bsp. Beißunfall) ist die Vorgehensweise so: Das Ordnungsamt muss einen Auftrag formulieren und mich als Gutachterin akzeptieren dazu brauche ich die Daten des zuständigen Ordnungsamtes und schreibe diese an. Nach Anerkennung brauche ich Akteneinsicht um abzusehen welchen Umfang das Gutachten haben müsste. Sobald ich den Umfang bestimmen kann spreche ich nochmal mit dem Ordnungsamt fixere den Auftrag, also den Umfang des Gutachtens und kann dann einen Kostenvoranschlag machen.
Vorgehen: Begutachtung partieller auffälliger Bereiche je nach Formulierung des Auftrags. Einschätzung des Hundes in gewohnter und fremder Umgebung. Begutachten des Hund Halter Teams im Umgang miteinander. Empfehlungen über zukünftige Haltung und Führung des Hundes.

Verhaltenstraining und gutachterliche Stellungnahme

Praktisches Training in den Situationen die zur Auffälligkeit geführt haben. Dabei Evaluation des Hund-Halter Teams Mindestens 60 min Erstkonsultation und 5 x 45 min Einzeltrainig.

Vorläufiges Negativzeugnis in Bayern für Hunde unter 18 Monaten

Ist der Hund jünger als 18 Monate ist in Bayern zunächst nur ein vorläufiges Negativzeugnis erforderlich. Dies muss bei der zuständigen Gemeinde beim Kreisverwaltungsreferat, beantragt werden. Der Grund: Bei jungen Hunden im Sinn des § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit können gesicherte Aussagen hinsichtlich des Vorliegens einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit im Sinn des Art. 37 Abs. 1 in der Regel erst ab einem Alter von ca. 18 Monaten getroffen werden. Somit erfolgt das Sachverständigengutachten erst wenn der Hund älter ist.
Evaluierung, Beratung, 90 Minuten, inkl. Spezieller Fragebogen, Vorbereitung, Kurzbericht für das Ordnungsamt.

Sachverständigengutachten für Listenhunde ab 18 Monaten in Bayern (Art. 37 LStVG)

Hierbei wird, neben der Gefährlichkeit des Hundes auch die erforderliche Sachkunde des Halters überprüft (Ermittlung der Sachkunde des Halters über Haltung, Training und Führung. Wenn vorhanden wird auch der Theorieteil des DOQ-Test oder BLTK Hundeführerschein akzeptiert)
2. Wesensüberprüfung des Hundes und Begutachten des Hund Halter Teams im Umgang miteinander (Dies beinhaltet das einschätzen des Hund Halter Teams Hundes in gewohnter und fremder Umgebung sowie in verschiedenen Konfliktsituationen).
Bei einem Routinegutachten für Listenhunde in Baden Württemberg gilt folgendes:
Die Überprüfung wird nicht von mir sondern beim zuständigen Veterinäramt angemeldet und vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer abgelegt. Der Test muss gemacht werden ab dem Alter vom 6 Monaten.
Links für Bayern:
Links für Baden-Württemberg:
  • Genehmigung /Halten gefährlicher Tiere/ „Kampfhund“:  HuV BW 2000
  • KampfhundeVO und Links zu den Verwaltungsvorschiften:  Links

Tierarztpraxis Stephanie Grath

Die Tierarztpraxis Stephanie Grath hat sich auf Verhaltenstherapie und Hausbesuche spezialisiert. Ergänzt wird das Angebot mit einer angeschlossenen Hundeschule und einem Hundeinternat.
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