Praxis— Sterbehilfe
 

Liebe heisst manchmal loslassen können...

Irgendwann ist er da der Zeitpunkt, vor dem wir uns so fürchten. Wir müssen Absschied nehmen!

Sterbehilfe- Hausbesuch

Ich komme zu Ihnen. Ohne Stress kann Ihr Liebling zuhause, in gewohnter Umgebung entspannt loslassen. Für Erd- sowie Feuerbestattung können Vorkehrungen getroffen werden. Gründliche Voruntersuchung durch Ihrem Haustierarzt oder durch mich ist Voraussetzung für eine Euthanasiefreigabe.

Rufen Sie mich an und stellen Sie mir alle Fragen, die Ihnen wichtig erscheinen oder vereinbaren Sie einen Termin zur Vorbesprechung. Ein Abschied ist nicht leicht und es gehört zu meiner Aufgabe Sie genau zu informieren.

 

Wie geht eine Euthanasie vor sich

Erst bekommt Ihr Tier ein Beruhigungsmittel dieses entspannt und macht etwas schläfrig. Danach folgt eine Spritze mit einem starken Narkosemittel. Nun haben Sie Zeit um in Ruhe und auf Wunsch ohne mein beisein Abschied zu nehmen. Das Tier schläft ein und nimmt weder Schmerzen noch seine Umwelt wahr.

Wenn das Tier tief schläft komme ich wieder dazu und es folgt eine weitere Narkosemitteldosis ( Barbiturat), dieses mal in tötlicher Dosis. Dies wirkt sich zuerst weiter auf das Bewusstsein auswirkt und das Tier noch tiefer schlafen lässt. Wenn die Konzentration im Blut ansteigt werden auch die lebenswichtigen Zentren, die die Atmung steuern, "einschlafen". Das Tier hört auf zu atmen und stirbt.

Sobald das Tier kein Lebenszeichen mehr von sich gibt, überprüfe ich, ob Herz- und Atemstillstand, die Zeichen für den klinischen Tod, eingetreten sind.

   
 
 

 

 

Was Passiert nach der Euthanasie

Beim Tod eines Tieres, unabhängig davon, ob es eines natürlichen Todes oder durch Euthanasie gestorben ist, muss man sich überlegen, was mit dem Körper geschehen soll. Es bieten sich mehrere Möglichkeiten an. Ihre Wahl hängt von den Gesprächen, die Sie über das Thema geführt haben, von Ihrem Glauben und von der Beziehung zum Tier ab, muss aber auch in Einklang mit der Gesetzgebung sein.
Wenn Sie mir gegenüber keine besonderen Wünsche äussern, wird der Kadaver nach den geltenden Vorschriften zu einer Kadaversammelstelle gebracht und anschliessend zusammen mit anderen Tierkadavern verbrannt.
Verbleibt Ihr Tier bei Ihnen, dann müssen Sie die Leiche selbst nach Gemeindereglement begraben. Kommt beides für Sie nicht in Frage treffe ich gerne für Sie Vorkehrungen um die Tierleiche in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Es steht Ihnen frei eine Urne zurück zu erhalten und beispielsweise auf einem Tierfriedhof begraben zu lassen, oder die Asche an einem Ort zu verstreuen, an dem sich ihr Hund besonders gerne aufgehalten hat.

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Zum Abschied

 

 
   
   

Unvermittelbare Tier Einschläfern?

Die Frage, ob überfüllte Tierheime nicht vermittelte Tiere nach einer gewissen Zeit einschläfern dürfen, um damit Platz für andere zu schaffen, ist derzeit nicht klar zu beantworten; die Situation ist wohl als rechtlich nicht eindeutig einzustufen. Während in den ersten Nachkriegsjahrzehnten eine solche tierheimspezifische Indikation allgemein als unumgänglich bzw. pragmatisch gerechtfertigt angesehen wurde (DRAWER/ENNULAT 1977; ähnl. LORZ 1983, jedoch ohne sich festzulegen), kamen mit dem Tierschutzgesetz von 1972, in welchem erstmals die Erlaubnis zur (Wirbel-)Tiertötung von einem "vernünftigen Grund" abhängig gemacht wurde, Zweifel auf. So verneint bspw. das VG Frankfürt/M im Jahre 2001 das Vorliegen eines "vernünftigen Grundes" bei Überfüllung; dieser sei vielmehr nur gegeben, wenn bei gefährlichen Hunden Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind, die mit nicht behebbaren, dauernden erheblichen Leiden verbunden waren (HIRT et al. 2003; ähnl. ORT/RECKEWELL 2002b). Das Land Berlin hat seinen Veterinärämtern in dieser Frage Rechtssicherheit verschafft, indem es in § 10 Abs. 1 des Berliner Hundegesetzes vom 29.09.2004 bestimmte, dass "bei Auffälligkeit eines Hundes durch aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren ... die zuständige Behörde ... [auch] die Tötung des Hundes anordnen [kann]".

Aufgrund der Unklarheit, wann ein "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt, empfiehlt die Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes (2003) mit der Tötung von Tieren solange zu warten, bis therapieresistente Verhaltensstörungen auftreten, was aber im Sinne eines "Tierschutzes um des Tieres willen" auch nicht unproblematisch ist.

Gedanken zu unserer Wegwerfgesellschaft:

"Noi , Ins Tierheim bring i an ed!
... na schläferd man lieber ei."


Welches recht nehmen wir uns aus, über Leben und Tod unserer Tiere zu leichtfertig bestimmen?

Die Mentalität manch Tierbesitzer ist auch für einen hartgesottenen Tierarzt erschreckend. Verantwortungsvolle Tierbesitzer kalkulieren bei der Anschaffung eines Tieres, egal welcher Art, das man auch mal einen Tierarzt besuchen muss. Leider ist das nicht immer so.

Aus der Praxis:
Da wird das Katerlein stolze13 Jahre Alt. Er ist geliebter Mitbewohner und wurde in jungen Jahren viel gestreichelt. Nun steht aktuell ein Wohnungswechsel an und das Tier muss weg, der Weg ins Tierheim kommt für den Besitzer nicht infrage er "liebt" seinen Kater zu sehr.
Der 10 Jahre alte Hund stinkt schon jahrelang sehr aus dem Maul und ist eh ein Erbstück vom Opa. Obwohl man mir einer simplen Zahnsteinentfernung alles in den Griff bekommen könnte soll der Hund laut Besitzer "besser" getötet werden denn er ist ja schon so alt.
Das 6 Monate jungee Meerschweinchen hat Milben und die Kinder finden das ekelig. Vor allem Mutti will den Parasitenträger nicht mehr in der Wohnung. Als die Kosten für die relativ einfache und zu 100% erfolgreiche Behandlung genannt werden kommt die Aussage " da kaufen wir uns lieber ein neues, das ist billiger und schöner". Und dann direkt die Bitte das andere zu Euthanasieren.

Um das geplante Vorhaben Einschläfern durchzuführen werden dem Tierarzt alle Krankheitsgeschichten in möglichst dramatischerr Form erzählt.Noch vor der Untersuchung durch den Arzt steht für den Besitzer fest das es keine Rettung mehr giebt. Beginnt der Tierarzt mit einem Behandlungsplan wird schnell klar das der Besitzer keinerlei Aufwendungen finanzieller Art noch Zeit investieren möchte. Ist das noch nicht genug dann erzählt der Besitzer eventuell noch, das das Tier sich Charakterlich verändert habe.

Da wird völlig ausser acht gelassen das das Tierchen noch nie beim Tierarzt war und eigentlich alles andere als Lebensmüde ist. Vergessen ist die gemeinsame gesunde Zeit.

Die Verantwortung die ein Tierbesitzer trägt egal für welches Tier er sich entschieden hat, bezieht sich auch auf die Gesunderhaltung. Gott sei Dank haben wir hierzu unser Tierschutzgesetz §17 Nr. 1. Hier wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewehrt.

Meist warten solche Besitzer bis die Probleme so massiv sind, dass eine längere Behandlung anstehen würde. Unter Umständen entstand durch das Abwarten eine Organschädigung, die nur mit Diätnahrung und Medikamenten wieder zu stabilisieren ist.

Es hat keinen Sinn zuzusehen bis eine Situation für Tier und Mensch unerträglich ist, um dann zu reagieren.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass eine begonnene Behandlung die nur ansatzweise durchgeführt wird sich Tierschutzrelevant auswirken kann. Beginnt man eine Behandlung und ist nicht konstant, verzögert man Schmerzen und Leiden des Tieres.


Bei aussichtsloser Krankheit oder dramatischen Unfällen mit ungewissem Ausgang ist es
angebracht die Tiere von leiden zu bewahren. Nach abwägen der Umstände mit einem Tierarzt kann eine verantwortungsbewusste Entscheidung getroffen werden.

Die 3 oben genannten Tiere wurden nicht euthanasiert, sondern an andere Stellen vermittelt.

Noch einTipp:

Am besten richtet man ein Konto ein damit man für eventuelle Notsituationen die finanziellen Mittel zur Verfügung hat oder vereinbart Ratenzahlung mit dem Tierarzt